|
|
P2P-Lending – die neue Art zu investieren
Peer-to-Peer-Lending https://www.pearson-ga.com/2026/01/16/p2p-lending-zinsen-verdienen-steuern/ , häufig als P2P-Lending bezeichnet, hat sich in Deutschland und Europa als alternative Anlageform etabliert. Anleger investieren über Plattformen in Kredite und profitieren von den daraus resultierenden Zinszahlungen. Ein bewusster Umgang mit Chancen und Risiken ist entscheidend, um von P2P-Lending nachhaltig zu profitieren.
Wie P2P-Zinsen in Deutschland versteuert werden
Kapital, das über P2P-Plattformen verliehen wird, erzeugt Zinsen, die steuerlich als Einkünfte aus Kapitalvermögen gelten. Die Abgeltungsteuer beträgt 25 %, zuzüglich Solidaritätszuschlag und eventueller Kirchensteuer. Besonders bei ausländischen P2P-Plattformen erfolgt keine automatische Steuerabführung, was die Meldung in der Steuererklärung erforderlich macht.
Freibeträge, Steuererklärung und Verluste
Nur wenn die Zinserträge den Sparer-Pauschbetrag überschreiten, fällt Abgeltungsteuer an. Die Steuererklärung muss die Zinserträge korrekt über die Anlage KAP erfassen. Wenn ein Kredit endgültig ausfällt, lässt sich dieser Verlust möglicherweise steuerlich anrechnen.
Tipps für Investoren bei ausländischen P2P-Anbietern
Bei ausländischen Anbietern müssen Investoren zusätzliche steuerliche Regelungen beachten. Quellensteuern im Ausland lassen sich bei bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen oft anrechnen. Investoren sollten alle Einnahmen und möglichen Verluste genau dokumentieren. |
|